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Geschichte - Heldrungen

 


Der Grundstein Heldrungens

Das Jahr 425 wird als die Zeit angesehen, in der der Grundstein zu unserer Heimat gelegt wurde.
Merwichus, der König Thüringens, der seine Residenz in Burgscheidungen hatte, belehnte in diesem Jahre seinen Freund Gerbertus mit dem Landstrich, in dem Heldrungen lag. Da ließ sich Gerbertus zunächst an der Stelle des heutigen "Roten Hofes" ein Blockhaus bauen. Das war ein Haus, dessen Wände aus übereinandergelegten Baumstämmen bestanden und dessen Dach aus Baumstämmen und Reisig zusammengesetzt war. Die entstandenen Fugen wurden mit Moos ausgefüllt. Neben diesem Haus entstanden bald die notwendigen Ställe und später die Wohnungen für die Dienstleute.


Die Entstehung des Namens

Heldrungen hat mit "Held", wie man denken könnte, nichts zu tun. Wie kam man nun zu diesen Namen? Als "Helder" bezeichnet man Strecken des tiefgelegenen Landes an der See und den Flüssen, welche durch Dämme oder Deiche vor Überschwemmungen nicht geschützt sind. Helderbach ist ein kleiner Bach durch Helder.

Wie ist es aber nun mit dem Namen Heldrungen? Die Dienstmänner der Edelleute wurden nicht nur zur Arbeit, sondern auch zum Kriegsdienst verpflichtet. 100 Männer bildeten eine Hundertschaft. Diese Bedeutung wird eben durch die Nachsilben "ingen" oder "ungen" bezeichnet. So bedeutet also Heldrungen "Die Hundertschaft an der Helder", die Heldenhundertschaft. Der Name Heldrungen wird -nach Limmer- schon im Jahre 777 erwähnt, als eine Krondomäne Karl des Großen.


Das Stadtrecht

Im Jahre 1423 wurde Heldrungen als Stadt bezeichnet, als die Grafen von Hohenstein mit der Grafschaft Mansfeld belehnt wurde.

 

Am 10. August 1530 verlieh der Kaiser Karl V. erstmals das Stadtrecht an Heldrungen. Die Stadtgerechtigkeit für kleine Landstädte wurde nicht für dauernd erteilt, sondern sie erstreckte sich immer nur auf die Zeit, in der der Herzog, Kurfürst oder Kaiser regierte. Starb der regierende Fürst, musste beim Nachfolger jedes Mal wieder die Verleihung für das "Stadtrecht" aufs Neue erbeten werden. Da die Herrschaft Heldrungen damals noch zur Grafschaft Mansfeld gehörte, musste der Antrag sogar beim Kaiser gestellt werden. So hat es sich 1530, ebenso im Jahre 1664, 1673, 1723 und 1749 jedes Mal um erneute Anerkennung der Stadtgerechtigkeit gehandelt. Im Königreich Preußen wurde am 09. November 1808 eine neue Städteordnung herausgegeben. Durch diese Verordnung konnten kleinere Landstädte ihre Rechte geltend machen, um als "Stadt" für immer anerkannt zu werden. Die Stadtrechte bestanden deshalb nur aus Märkten (den berühmten Ochsen- und Pferdemarkt, später Wochenmarkt) und den Innungen.


Der 30-jährige Krieg (1618-1648) und seine Folgen für Heldrungen

Schon als der 30-jährige Krieg begann, zogen immer wieder Truppen durch Heldrungen, die plünderten und raubten, was sie nur tragen konnten. Der Kurfürst hatte das Schloss mit Soldaten belegt. Die Festung wurde am 22. Oktober 1632 von den Kaiserlichen unter dem Grafen Merode angegriffen. Das Dach des Turmes der Kirche "Wipertus" wurde abgenommen und zwei Kanonen daraufgesetzt. Nun wurde das Schloss beschossen. Die Kirche stand damals neben der ehemaligen (bereits abgerissenen) Gaststätte "Zum Schwan", dahinter war der Kirchof.

 

Aus der Festung wurden brennende Schwefelkränze nach dem Kirchturm geworfen. Das Schloss wurde zweimal vergeblich gestürmt. Beim dritten Versuch wurde die Festung erobert. Die Verteidiger der Festung hatten ein schreckliches Los. Ihnen wurden die Köpfe abgehauen. Die Feinde hausten wie wilde Tiere. Kleine Kinder wurden gegen die Mauer geworfen. Der Kommandant Bart wurde zerhackt, vielen anderen erging es ebenso. Bevor der Kommandant sterben musste, gab er den Befehl, die Stadt Heldrungen in Schutt und Asche zu legen, um den Feind zu vertreiben.

 

Am 11. März 1638 bestellte der Kurfürst von Sachsen eine Kommission, die über den Zustand der Ortschaft und ihre durch den Krieg erlittenen Verluste genau Auskunft geben sollte. Der Bericht lautete kläglich. Einiges daraus: "Heldrungen hatte vor dem Krieg 79 Häuser - 1638 waren davon 47 bewohnt und 32 verwüstet."

 

Der Flur bestand aus 40 1/2 Hufen. (Unter Hufen verstand man zuerst ein eingezäuntes Stück Ackerland, später ein Stück Land von der Größe, dass sich ein Landmann mit seiner Familie davon ernähren, und es mit einem Pferdegespann selbst bestellen konnte, dann ein Ackermaß von ungefähr 30 Morgen.) Von den 40 1/2 Hufen unserer Stadt waren im Jahre 1638, 30 1/4 Hufen verwüstet. Es gab fast kein Spannvieh mehr. Von 11 Anspännern gab es noch vier. Die Verwüstung Heldrungens war eine Folge der Nähe zur Festung.

 

Im Jahre 1640 wurde das Schloss von dem schwedischen Generalmajor Wrangel eingenommen. 1641 wurde es von dem kaiserlichen General von Hatzfeld erobert. Von Heldrungen blieben nur sechs Häuser übrig. 1645 kamen Hessen und Schweden unter Generalmajor Geußen nach Heldrungen. Die Belagerung dauerte vier Wochen und das Schloss wurde eingenommen. Acht Wochen hatten 2000 Bauern daran zu tun das Schloss niederzureißen. Es gab nur noch zwei Häuser in Heldrungen.

Herzog August von Sachsen wurde später, durch ein Testament, Besitzer von Heldrungen.

 

Im Jahr 1664 wurde mit dem Wiederaufbau des Schlosses begonnen und 1668 beendet. Nach dem Tode des Herzogs 1680 ging die Herrschaft Heldrungen an seinen Sohn, Johann Adolph, dem Herzog von Sachsen Weißenfels über. Durch diesen kam Heldrungen zum Fürstentum Querfurt.


Innungen - Vorschriften und Voraussetzungen

Neben der Landwirtschaft blühte in Heldrungen auch das handwerkliche Gewerbe. Das Leben der Innungen war in den Grundzügen einheitlich geordnet.

Folgende Innungen wurden in Heldrungen gegründet:

  • 1663 Gründung der Schneiderinnung
  • 1665 Gründung der Schusterinnung
  • 1670 Gründung der Zimmererinnung
  • 1671 Gründung der Schmiedeinnung
  • 1681 Gründung der Fleischerinnung
  • 1686 Gründung der Gerberinnung
  • 1710 Gründung der Maurerinnung
  • 1713 Gründung der Schuhmacherinnung

 

Wer als Meister in die Zunft aufgenommen werden wollte, musste ehelich geboren und von bürgerlicher Herkunft sein. Er hatte den Nachweis zu erbringen, dass er in einem zunfthabenden Ort bzw. Stadt, bei einem redlichen Meister zwei Jahre ehrlich gelernt und seine Lehrjahre ausgestanden hatte. Die Fleischer und Bäcker verlangten außerdem von dem neu eintretenden Meister, dass er zuvor das Bürgerrecht erlangt habe und nicht nur seine, sondern auch seines Weibes ehelichen Geburt und untadelhaftes Herkommen glaubwürdig nachzuweisen vermochte. Ein Bäcker, der Aufnahme begehrte, musste im Besitz eines eigenen Hauses sein und sich verbürgen seine Feuerstätte so zu halten, dass seine Nachbarn vor Gefahr und Schaden sicher seien.
 
An der Spitze einer Innung standen meistens zwei Obermeister, diese wurden jährlich vom Handwerk gewählt und mussten von dem Rat bestätigt werden. Die Innungen hielten jährlich vier Zusammenkünfte ab. Es durfte kein Meister ohne Vorwissen des Handwerks einen Lehrjungen einstellen. Die Bedingungen für eine Aufnahme als Lehrjunge waren eine eheliche Geburt und redliches Herkommen. Der Lehrling gehörte zur Familie des Meisters und wurde in strenger Zucht gehalten. Der Meister war sein Vormund und väterlicher Herr mit dem Recht und der Pflicht seine Führung zu überwachen. Die Lehrzeit betrug zwei Jahre, des Meisters Sohn brauchte nur ein Jahr.
Der Lehrling wurde nach seiner Lehrzeit zum Gesellen gemacht und bekam vom Stadtschreiber daraufhin ein Schein ausgestellt. Die Gesellen wurden damals als Knechte bezeichnet. Sie waren verpflichtet zwei Jahre zu wandern.
 
Das gesamte Leben stand unter der Kontrolle der Innungen. Wer kein Innungsmitglied war, wurde als Pfuscher bezeichnet. Bei Tod eines Meisters oder einer Meisterin mussten die anderen Meister oder Knechte diese zu Grabe tragen. Es musste aus jedem Hause des Handwerks eine Person anwesend sein. Die Stadt Heldrungen erhielt 1530 ihr Stadt- und Siegelrecht und damit die Handwerksinnungen. In den Dörfern durften keine Innungen errichtet werden, sondern mussten sich den Städten anschließen. 1795 waren die Innungsmeister gleichzeitig Mitglieder der Schützenkompanien, um die kriegerischen Unruhen Einhalt zu gebieten.


Die Trockenheit und Unwetter

In den Jahren von 1746, 1753, 1756 - 1759 und 1846 hatte sehr heiße und trockene Sommer seit Menschengedenken in Heldrungen und Umgebung gegeben. Durch die Trockenheit 1746 konnten die Sommerfrucht, Hafer und Gerste nicht geerntet werden. Weiterhin ging der Samen der Rüben und Möhren nicht auf. Durch die Missernte litt die Landbevölkerung unter Hunger und Not. Der Frühjahrsregen bewirkte allerdings eine gute Heuernte. Kraut und Möhren gab es sehr wenig und wurden deshalb sehr teuer.

 

Das Jahr 1752 zeichnete sich im Frühjahr durch seine Trockenheit aus, im Sommer war große Nässe und im Herbst abermalige Trockenheit. Im Herbst konnten viele Äcker nicht bestellt werden. Der bestellte Samen ging nicht auf. Weizen und Korn wurden mit der Sense geerntet. Im Jahre 1753 wird berichtet: "Es war ein Jahr mit großer Missernte. Kaum 1/3 wurde geerntet. Heu und Gerste konnten geerntet werden". Ebenfalls war das Jahr 1756 ein sehr schlechtes Jahr für die Wintergerste. Mancher Acker gab nicht einmal drei Maß Korn. Es reichte manchmal nicht zur Bezahlung der Pacht und für die Ernährung. Als erschwerend kommt hinzu, dass 1756 bis 1763 Kriegszustand herrschte. Im Jahr 1757 war die Haferernte sehr schlecht, aber schon am 19. Juli konnte man von der Getreideernte neues Brot essen. 1758 war ein starkes Missjahr an Weizen, Gerste und Hafer. Im Sommer 1759 ereigneten sich viele Unwetter mit Hagel und Sturm. Die gesamte Ernte wurde vernichtet.

 

Die Jahre brachten der Landbevölkerung in Heldrungen sehr viel Elend, Hungersnot und Krankheit. Durch die schlechte Ernährung gab es eine große Kindersterblichkeit. 1846 wurde die Landbevölkerung wiederum von einer großen sommerlichen Hitze betroffen; Kohl und Möhren gab es wenig, die Sommerfrüchte gerieten schlecht. Es folgte eine große Verteuerung der gesamten Ernte.


Die Feuersbrunst

 

Im Jahre 1819 ist Heldrungen von einer großen Feuersbrunst heimgesucht worden, die durch spielende Kinder verursacht wurde. Vom Haus eines Moritz Felgentreff soll das Feuer seinen Ausgang genommen haben. Um die entstehende Not der Menschen, die durch den Brand verursacht worden war zu mildern, wurden allerlei Sammlungen veranstaltet.

 

Ein Heldrunger Beamter war im Verein mit einem Freund auf den Gedanken gekommen, ein Buch mit Gedichten herauszugeben. Der Erlös des Buches sollte den durch den Brand Geschädigten zu Gute kommen.  Aus der Einleitung des Buches: "Vorliegende Versuche im Gebiet der Poesie waren ursprünglich den Verfasser bloß angenehme Ausfüllung einiger Freizeitstunden, als Erholung von der Berufsarbeit gedacht."  Die Verse und Gedichte würden nie zur Publizität gelangt sein, wenn nicht durch höchst unglückliches Ereignis, das am 30.08.1819 die Hälfte der Stadt Heldrungen in Asche legte. Ein unübersehbares Heer von Sorgen und Elend hatte sich über die Schwerbetroffenen des Brandes verbreitet. Da wurde die Idee geweckt, für die Geschädigten mit Hilfe des Erlöses der Gedichtsammlung einen Unterstützungsfond zu schaffen.
 

Hier ein paar Zeilen aus dem Gedicht: "Feuersbrunst - Heldrungen am 30.08.1819"

Hoch thürmt der Rauch in Wolken sich
gleich ungeheuren Riesensäulen,
der bangen Menge dumpes Heulen
hallt durch das Städtchen fürchterlich.

Und kreischend tönt der Glocken Ruf,
der Nah' und Fernen Unheil kündend
vernichtet, was der Mensch erschuf.

Betäubend flüchtet Mensch und Tier,
aus sichrer Wohnung ausgetrieben,
und Taub' und Schwalben weit zerstieben
die Friedlichen im Luftrevier
.


Die Post, Bahn und das Telefon


Das Postamt wurde in Heldrungen am 1. Februar 1818 in der Hauptstraße 55 (heute steht an dieser Stelle die Sparkasse) eröffnet. Im Jahre 1875 lag der Schnee so hoch, dass der Postwagen mit 6-8 Pferden bespannt werden musste.

Am 23. Juli 1873 erfolgte in der hiesigen Flur der erste Spatenstich zum Bau der Eisenbahnstrecke Sangerhausen - Erfurt. Die Übergabe der fertiggestellten Eisenbahnstrecke mit Güterbahnhof am Bahnhof Heldrungen erfolgte am 22. Oktober 1881. Am 24. Oktober 1881 hielt der erste Zug in Heldrungen.


Im gleichen Jahr erfolgte die Eröffnung des Postamtes II, der heutigen privaten Schule des IBKM.

Die Bahn verdrängte die Postkutsche. Die letzte Postkutsche fuhr in Heldrungen 1889. 1890 siedelte das Postamt I von der Hauptstraße 55 in die Wallstraße um. Die Schalterfenster, die das Publikum von dem Postbeamten trennte und das Türfenster in der alten Poststelle sind weggefallen.

 

Eine Erleichterung im Postbetrieb war 1901 die Einrichtung des ersten Fernsprechanschlusses und der ersten Fernsprechvermittlungsstelle mit Handbetrieb im Heldrunger Postamt, Am Bahnhof 27. Das Postamt I, in Heldrungen wurde 1924 Postagentur. Der Morsebetrieb musste 1926 dem Fortschritt Platz machen. Er wurde eingestellt und durch Fernsprecher ersetzt.

1962 wurde das Postamt in Heldrungen von der Wallstraße in das angekaufte Grundstück, Bahnhofstraße 21, verlegt. Das Postamt II, am Heldrunger Bahnhof wurde kurz nach der Wende (1990) geschlossen, ebenso 1996 der Bahnhofsschalter. Das Postamt I in der Bahnhofstraße 21 wurde im Februar 1999 geschlossen. Die Post befindet sich heute in der Bürocenter Tänzel.


Die Zeittafel zur Geschichte


424     Nach Spangenbergs Chronik schon unter dem Namen Heldrungin besiedelt

777     Heldrungen wird als Krondomäne Karl des Großen erwähnt

874     Heldrungen wird im Hersfelder Zehntverzeichnis erwähnt.

1004   Heldrungen wird als Reichsbesitz bezeugt.

1217   Hartmann von Heldrungen erbaut eine steinerne Burg. Der Rest dieser Anlage ist der „Thomas Müntzer-Turm“

1512   Graf Ernst II von Mansfeld läßt eine Festung erbauen.

1525   Vom 16. Bis 24. Mai wird Thomas Müntzer auf der Heldrunger Festung gefangen gehalten und grausam gefoltert.

1530   Am 10. August erhält Heldrungen Stadtrecht mit der Auflage, regelmäßig Märkte abzuhalten.

1618   Heldrungen besaß 11 Anspanngüter und 79 Häuser.

1815   Heldrungen fällt an Preußen.

1819   Heldrungen hat insgesamt 1220 Einwohner aufzuweisen.

1842   Heldrungen erhält Städteverfassung.

1860   Heldrungen wird aus den Reihen der Festungen gestrichen.

1975   Am 7. November erfolgt die Gründung des Gemeindeverbandes „Thüringer Pforte“.

1990   Heldrungen kommt zum Land Thüringen.


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