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Einhaltung der Straßenreinigungssatzung

Das Ordnungsamt informiert:

 

An alle Einwohnerinnen und Einwohner, 

an alle Grundstücksbesitzer,

 

Die Straßenreinigung und das regelmäßige Entfernen von Unkraut sind wichtige Maßnahmen, um die öffentlichen Straßen sauber und sicher zu halten. Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt An der Schmücke besteht eine Reinigungspflicht, die mindestens einmal im Monat durchzuführen ist, solange die Umstände nicht eine sofortige Reinigung erfordern.

 

Um eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straßen zu ermöglichen, ist die regelmäßige Reinigung der Straßenrinnen und Einflussöffnungen unabdingbar.

 

Es wird dringend um Beachtung gebeten.

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