Zuwendungen aus dem Windpark Heldrungen-Braunsroda
Im Zeitraum vom 26. März 2021 bis zum 25. April 2021 können aus der Ortschaft Heldrungen ansässige gemeinnützige Einrichtungen (gemäß §§ 51 ff. Abgabenordnung), Zuwendungen aus den abgeschlossenen Verträgen zum Windpark Heldrungen-Braunsroda beantragen. Es werden durch die Sabowindpark Heldrungen GmbH & Co. KG, der Gutshaus von Bismarck GbR und Herrn Hubertus Fehring insgesamt 29.999,97 Euro zur Verfügung gestellt.
Bei der Beantragung einer Zuwendung müssen zwingend folgende Unterlagen beigefügt werden:
- einen ausformulierten Antrag mit den Kontaktdaten des Beantragenden sowie der Bestätigung, dass es sich um eine Maßnahme im Sinne der §§ 51 ff. AO handelt
- und eine Kopie der aktuellen Gemeinnützigkeitsbescheinigung des örtlichen Finanzamtes.
Zu spät und / oder unvollständig eingereichte Anträge werden grundsätzlich nicht bewilligt. Die Anträge senden Sie bitte bis zum 25. April 2021 (Posteingang) an die folgende Adresse:
Stadt An der Schmücke
z. Hd. Frau Reinhardt
Am Bahnhof 43
06577 An der Schmücke
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der 034673 / 7211 oder zur Verfügung.