PM: Entnahme von Wasser aus der Unstrut und angrenzenden Gewässerabschnitten
Meldung aus An der SchmückeAuszug aus der Allgemeinverfügung
1. Abgrenzung der Befallszone
Das TLLLR erklärt aufgrund von Nachweisen des Erregers im Flusswasser die Unstrut in Fließrichtung von Beginn der Ortslage Herbsleben bis zum Ende der Ortslage Sömmerda als mit dem Erreger Ralstonia solanacearum belastet. Die Unstrut, einschließlich der von der Unstrut abgehenden Gräben, wird darüber hinaus von der Ortslage Mühlhausen an bis zur Landesgrenze nach Sachsen-Anhalt als wahrscheinlich mit Ralstonia solanacearum belastet erklärt. Die Befallszone umfasst das nachweislich belastete Gewässer und die als möglicherweise belastetet erklärten Gewässerabschnitte.
2. Verbot der Bewässerung und Beregnung
Es wird ein Verbot der Bewässerung und Beregnung von Kartoffelpflanzen und anderen angebauten Solanaceen mit Oberflächenwasser aus der Befallszone der Unstrut erlassen. Selbiges gilt für Gewässer (Gräben), die mit der Unstrut in diesem Bereich in unmittelbarer Verbindung stehen.
3. Adressaten
Diese Allgemeinverfügung ist an Unternehmen und Unternehmer aus Landwirtschaft und Gartenbau sowie Privatpersonen gerichtet, die aus den in Ziffer aufgeführten Gewässern zum unter 2. genannten Zweck Wasser entnehmen wollen.
4. Nebenbestimmungen
Die Aufnahme von weiteren Auflagen, durch die eine Übertragung der Erreger auf Kartoffelanbauflächen verhindert werden kann, bleibt vorbehalten.
Die Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung im Thüringer Staatsanzeiger als bekannt gegeben und wird damit wirksam. Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen wird angeordnet.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden sie im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 23/2025, Seite 755 vom 10.06.2025 sowie unter www.TLLLR.thueringen.de