PM - Parken in der Buswendeschleife
Meldung aus An der SchmückeImmer wieder wird die Buswendeschleife vor der TGS Oldisleben durch parkende Fahrzeuge blockiert. Dies führt nicht nur zur Beeinträchtigung des Schulbusverkehrs, sondern hat auch wiederholt Beschwerden von der VGS Verkehrsgesellschaft Südharz mbH - Heldrungen nach sich gezogen.
Die Buswendeschleife dient ausschließlich dem sicheren und ungehinderten Umkehren der Schulbusse, um den sicheren Transport der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken in einer Buswendeschleife ausdrücklich untersagt, da diese Fläche für den öffentlichen Verkehr, insbesondere für den Schulbusverkehr, vorgesehen ist. Dies wird auch durch die weißen Zickzacklinien deutlich angezeigt, die ein Parken in dieser Zone verbieten. Darüber hinaus ist es laut § 12 Abs. 3 StVO untersagt, im Abstand von weniger als 15 Metern vom Haltestellenschild einer Bushaltestelle zu parken. Das Blockieren dieser Bereiche stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Wir bitten alle eindringlich, das Parken in der Buswendeschleife zu unterlassen und auf ausgewiesene Parkflächen auszuweichen. Nur so kann eine reibungslose und sichere Abwicklung des Schulbusverkehrs gewährleistet werden.
Ordnungsamt
der Stadt An der Schmücke